Sonntag, 24. Mai 2009
 
Aufatmen für Alexander
Das Du bist Terrorist- Video und die zugehörige Website darf also im Netz bleiben. Wie Alexander Lehmann im Telefonat mit der Werbeagentur klären konnte, ging es nicht um das Video selbst sondern nur um das verwendete Hintergrundbild. Das hatte Alexander nämlich dummerweise bei der Konkurrenzveranstaltung 'ausgeliehen'. Und was sich eine Kochbuchbetreiberin mit Angie- Charme nicht gefallen läßt, bringt nunmal auch einen Werbefuzzi auf die Palme.
Mir erschließt es sich zwar nicht ganz, warum es den Kindern mehr weh tun soll, auf Alexanders Seite abgebildet zu sein als auf der Du bist 'Schland- Seite, aber so sei es denn nunmal.
 

 
Also in diesem Fall ist die Kritik durchaus berechtigt, nicht zuletzt fallen auch solche Aufnahmen unter das Urheber(persönlichkeits)recht. Und ich kann mir durchaus vorstellen, daß Eltern, die einst Kinderaufnahmen für die originale Kampagne sponserten, nun nicht gerne ihren Nachwuchs neben "Du bist Terrorist" sehen möchten. Aber gut: die haben sich ohne Gericht geeinigt. Das ist doch gut so. Und es ging nicht um da Satire als solche...
 
 
Klar, vom Urheber- und Persönlichkeitsrecht her sind die in jedem Fall im Recht. Und da es für die satirische Verwendung auch nicht unbedingt nötig ist, die Kinderbilder in den Hintergrund zu packen, ebenfalls.

Ich hatte mich eh gewundert, was die dilettantisch zusammengepuzzelten Kinderbilder im Hintergrund sollten - aber ich kannte die HP der Originalkampagne auch nicht