Montag, 16. März 2009
 
Vorratsdatenspeicherung verträgt sich nicht mit der Verfassung
Sagt jedenfalls ein Gericht in Wiesbaden.

Jetzt weiß ich zwar als ehemaliger Mainzer, daß aus Wiesbaden selten was Gutes kommt, aber hierbei handelt es sich dann wohl eher um eine der chlorreichen Ausnahmen, die die Regel bestätigen.
Zwar behandelt der Richterspruch 'nur' das Logging einer bestimmten Website, die durch irgendne Landwirtschafts- Suventionierungs- Behörde betrieben wird, aber wenn schon das Protokollieren des Besuchs einer Seite problematisch ist, dürfte das bei einer generellen Internetüberwachung ebenfalls zutreffen.

Und ich weiß auch, welcher einschlägig bekannte Verfassungsfeind wieder im Dreieck springen rollen wird, wenn er das liest.