Montag, 16. März 2009
 
FC Bayern Unverschämt
Metzger bleib bei Deinen Würsten...

Wenn der Bayern- Manager Uli Hoeneß ein Interview gibt, muß man das nicht unbedingt lesen. Zumindest spart man sich dann das Geheule darum, daß der arme Millionärsverein aus der Bayrischen Hauptstadt von den fiesen überbezahlten (!!!) Engländern und Italienern in Schach gehalten wird.
Wie Uli das Lösen will? Nun, durch eine neue Fußballsteuer - für nur 2 Euro mehr im Monat soll jeder soviel Fußball im Fernsehen kucken können wie er will. Wobei die Betonung hier nicht auf 'wie er will' liegt, sondern auf 'jeder'. Dem Uli reichen nämlich die 30 Megaöre die er im Jahr von ARD und Premiere kassiert nicht aus, er hätte lieber 130. Das zu wollen ist ja nicht das Problem, nur bieten er und seine anderen Genossen vom DFB wohl zuwenig, als daß genug Leute bereit sind, die zu zahlen. Also sollen einfach mal 24 Euro - das sind knapp 4 Kisten Bier, ohne Pfand wohlgemerkt, oder eine Drittel- Tankladung - dafür fließen daß Uli irgendwann mal seinen Fans versprechen kann, die Champions League zu gewinnen.

Daß so einer sich dann auch solidarisch zeigt mit seiner Landsfrau Schaeffler, oder mit Opel, zwei von den irren, wahnsinnigen, ja geradezu größenwahnsinnigen Bänkern - ein put, ein call, ein knock-out, weiß der Teufel was- in den Ruin getriebenen Firmen, ist dann ja auch klar.*

via Telepolis

PS: Hoeness besitzt in Nürnberg die Wurstfabrik Howe und beliefert nach eigenen Angaben 'Aldi, Lidl, Plus, Netto, Tengelmann, Rewe', und die braucht wohl bisher noch keine Subventionen - hoffen wir mal für ihn, daß es so bleibt.

*In diesem Abschnitte verstecken sich einige Formulierungen von Wurst- Uli. Wer sie findet darf sich ein Wassereis abholen kommen.
 

 
Vorratsdatenspeicherung verträgt sich nicht mit der Verfassung
Sagt jedenfalls ein Gericht in Wiesbaden.

Jetzt weiß ich zwar als ehemaliger Mainzer, daß aus Wiesbaden selten was Gutes kommt, aber hierbei handelt es sich dann wohl eher um eine der chlorreichen Ausnahmen, die die Regel bestätigen.
Zwar behandelt der Richterspruch 'nur' das Logging einer bestimmten Website, die durch irgendne Landwirtschafts- Suventionierungs- Behörde betrieben wird, aber wenn schon das Protokollieren des Besuchs einer Seite problematisch ist, dürfte das bei einer generellen Internetüberwachung ebenfalls zutreffen.

Und ich weiß auch, welcher einschlägig bekannte Verfassungsfeind wieder im Dreieck springen rollen wird, wenn er das liest.
 
Von: ericpp um 17:25hpolitics | 0 Kommentare | kommentieren