Donnerstag, 12. November 2020
 
Mein neues Hobby: Gesundheitsamt- Anekdoten sammeln
Wie bei jedem, der sich in den letzten zwei Jahrzenten fortgepflanzt hat, besteht auch im Hause Schutzgeist aktuell die Problematik was zu tun ist, wenn die Seuche in der Bildungsstätte des Nachwuchses ausgebrochen ist.

Ganz akut wurde es bei uns letzte Woche. Seitdem gilt der vierjährige Luca-Toni* als Kategorie eins und kann nicht in den Kindergarten. Laut Merkzettel die die Betreuung ausgedruckt und den knapp 50 betroffenen Eltern beim Abholen in die Hand drückte, betrifft es auch den siebenjährigen Kevin- Prince*. Der zwar keine Quarantäne- Anordnung, genauso wenig wie der Rest der Familie. Aber ein Betretungsverbot für die Schule.

So weit so klar also. Nur muß die ja auch jemand betreuen. Zwar würde ich es mir durchaus zutrauen, Kevin- Prince beim Erledigen seiner Hausaufgaben zu betreuen und parallel meiner Tätigkeit im Homeoffice nachzugehen, zumindest 3 Stunden am Tag. Aber Luca- Toni braucht dann schon mehr Aufmerksamkeit. Die sich nicht mit Broterwerb vereinbaren läßt.

Nun haben wir ja schon ein wenig Vorerfahrung vom ersten Lockdown. Wo es zeitweise darauf hinauslief, daß ich meine Arbeit auf Nachmittag und Nacht verschoben hatte, wenn meine Frau bzw. der Sandmann die Betreuung übernommen hatten. Aber die Aussicht, bis Ostern nur noch fürs Kinderhüten und Malochen zu existieren ist jetzt nicht gerade erbaulich. Was gab es dafür als Entschädigung? Eine mickrige einmalige Kindergeld- Ausschüttung, die dann auch noch in mehrere Auszahlungen salamisiert wurde, damit man nicht alles an einem Tag in hochrpozentige Alkoholika investiert. So viel zu Anerkennung und Vertrauen der Regierung in die Elternschaft.

Frau Schutzgeist, deren Arbeitgeber aus Gründen kein Interesse daran hat, sich Corona ins Haus zu holen, hat sich dann erbarmt und bleibt zuhause. Und telefoniert seitdem alle Stellen ab. Aber viel mehr als die ernüchternde Aussage "du kannst doch gerne arbeiten gehen, denn du bist von der Quarantäne nicht betroffen" hat sich nicht erhalten.
Heißt halt auch, daß sie mit ihrem Arbeitgeber aushandeln darf, wie der Arbeitsausfall von immerhin zwei Wochen gehandled wird. Ein Ausfall, der wie gehabt durch eine behördliche Anordnung zustandekommt. Die uns eine Woche später immer noch nicht vorliegt. Wenn man von dem Merkzettel absieht, den der Kindergarten für uns ausgedruckt hat. Aber okay, die Jungs sind halt alle überfordert, und voll mit Arbeit. Kann ich alles verstehen, und immerhin sind die Maßnahmen halbwegs konsequent und nachvollziehbar. Halbwegs!

Aus anderen Landkreisen habe ich weit Seltsameres gehört. Da verzichtet man um Wiesbaden herum wohl darauf, Geschwisterkinder auch mit ins Zuhause zu verbannen - was einer Durchseuchung weiterer Kindergärten und Schulen den Weg bahnen dürfte.
Ein anderer Kollege, irgendwo aus der Ecke Südpfalz/Karlsruhe berichtet gar, daß der Brief mit der Quarantäneanordnung erst zweieinhalb Wochen verspätet eintrudelte, dann aber ab dem Absendedatum des Briefes galt. Kind war, bis der Brief ankam, schon wieder eine Woche lang in der Schule, versteht die Welt nicht mehr, und bekommt dann von der besonders verständnisvollen Lehrerin auch noch die Drohung, genau die Dinge die sie jetzt verpasse, würden in der nächsten Prüfung abgefragt.
Schutzgeistbrudi hingegen, dessen Arbeitskollege vor drei Wochen erkrankt war, hat bis heute keinen Kontakt mit dem Gesundheitsamt gehabt. Offenbar hat man weder den Kollegen noch den Arbeitgeber ordentlich nach Kontakten befragt. Der hat sich dann schnell selbst um einen Test gekümmert. Aber wer weiß, vielleicht ist seine Quarantäne- Anordnung auch grade erst auf den Schneckenpostweg gegangen.

Es bleibt interessant.

*Namen durch die Redaktion geändert
 
Von: ericpp um 14:08hnerv | 0 Kommentare | kommentieren