Samstag, 26. Mai 2007
 
Gute Entscheidung
Rechtssprechung aus Hamburg hat in Internetkreisen einen eher schlechten Ruf. Was daran liegt, daß es in der Vergangenheit (und vermutlich auch in der Zukunft) einige Sprüche gab, die etwas zu sehr zugunsten diverser Abmahnanwälte ausgefallen sind - man könnte auch davon sprechen, daß das Landgericht Hamburg solche Anwälte anzieht...

Deswegen an dieser Stelle mal ein positives Urteil aus Hamburg, und zwar vom Oberverwaltungsgericht:
Das hat nämlich eindeutig entschieden, daß Überwachungskameras nicht in Wohnungen filmen dürfen. Dabei reicht es auch nicht aus, wenn auf dem dranhängenden Computer eine Software läuft, die den Blick ins Fenster schwärzt. Hier muß eine 'mechanische Sperre' - also ein Sichtschutz dafür sorgen, daß die Kamera erst gar nichts aufnehmen kann. Und dafür hat derjenige zu sorgen, der die Kamera betreibt.
Sehr schön finde ich die Begründung:
Bei computergesteuerten Systemen gibt es immer Manipulationsmöglichkeiten.
Ein Satz, der zeigt, daß es auch in Hamburg Richter mit technischem Verständnis gibt und dem ich deswegen nur zustimmen kann.