Donnerstag, 4. August 2011
 
3000 Euro für eine Folterdrohung
Moment, erstmal schlucken und weiterlesen, dachte sich der Schutzgeist. Oder nochmal von vorn:

Da geht dieser Typ also hin, entführt ein Kind, bringt es um, verscharrt es irgendwo im Wald, und will dann dafür, daß man ihm mit Folger gedroht hat, 3000 Tacken einkassieren?
Daß es nicht gerade die feine englische Art ist, wenn Staatsbedienstete Folgen für die körperliche Unversehrtheit androhen, das finde ich auch. Aber die reine Drohung von Schmerzen bereits als Folter auszulegen - und damit auch noch Recht zu bekommen, das finde ich weiterhin dreist. Denn wäre der Herr G. nicht schneller gewesen und hätte vorsorglich für das Ableben des Knaben gesorgt, hätte dieses 'erpreßte' Geständnis dem Kind sogar das Leben retten können. Das Tragische war halt, daß der Mörder nur noch dem weg zum Grab dess Jungen zeigen konnte, wofür er aktuell und hoffentlich auch noch sehr lange einsitzt.

Und jetzt sind da noch diese 3000 Euronen, die der Täter also bekommen soll für das Erleiden von 'Qualen' die nichts sind im Gegensatz zu dem was sein Opfer vermutlich durchlebt hat. 3000 Euronen plus Zinsen, also vermutlich so um die 3000*1,06^9 (oder wievieln Zinsen legt so ein Gericht normalerweise fest?) = etwas mehr als 5000 Euro. Naja, nicht gerade ein üppiger Lohn dafür, einen kleinen Jungen umgebracht zu haben.

Aber halt, wir sind noch nicht fertig!

Denn die Richter haben ja noch einen Tick weiter entschieden: Da der Großteil der Klage des sauberen Herrn G. abgelehent wurde, bleibt er auch zum Großteil auf den Gerichtskosten sitzen - und das sind mal glatt und so eben 15000 Euronen - von denen er 12000 zahlen muß. Und wie wir vom guten Adam Riese gelernt haben sind 5000 Euro minus 12000 Euro immer noch ein Minus von 7000 Euronen - die dem Herrn G. natürlich schnurzpiepegal sein können weil er schon 2006 Privatinsolvenz angemeldet hat - womit die restlichen 7 Mille, genauso wie der Rest vom Erdbeerfest, durch den Staat bzw. das Land Hessen bezahlt werden.

Unterm Strich also überhaupt kein Grund zur Freude für den Kindermörder G., denn er sitzt weiterhin hinter Gittern, hat weiterhin keine Kohle (oder jetzt noch weniger) und hat hoffentlich genug Gründe geliefert, nicht an eine mögliche Resozialisierung dieser Person zu glauben.
Von einem Sieg, wie die Boulevardpresse behautet kann also keine Rede sein, gar keine.

Bleibt nur die Frage: Was bedeutet der Fall jetzt für die Justiz oder den Polizeiapparat? Wie wird ein Polizeibeamter beim nächsten Mal verfahren, wenn er glaubt ein Kind sei in Lebensgefahr?
Generell finde ich das Urteil ja sogar noch sowas wie gerecht. Denn was passiert, wenn Bullen foltern oder morden dürfen, das kann man aktuell mal wieder in den Nachrichten aus Syrien sehen. Dem Bißchen Geld das dafür draufgegangen ist, weine ich auch als Hessischer Steuerzahler nicht nach. Andererseits kann ich mir auch keine andere oder bessere Reaktion vorstellen, im Angesicht eines breit grinsenden Arschlochs, der nur Lüge über Lüge erzählt - und deshalb bleibt der Polizeivizepräsident Daschner auch der Held in dieser Geschichte, die kein Happy End hatte.
 
Von: ericpp um 21:57hthoughts | 0 Kommentare | kommentieren